AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Enpal Pro vertreten durch Enpal B.V.
A. Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Enpal Pro vertreten durch Enpal B.V. („Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Käufer“) über den Verkauf von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Planungen) und die Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Leads). Diese werden nachfolgend zusammenfassend als „Leistungen“ bezeichnet.
1.2 Vertragsgegenstand ist die Erbringung der jeweils vom Käufer bestellten Leistungen durch den Verkäufer.
1.3 Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Der Onlineshop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
B. Vertragsschluss
2. Angebot und Bestellung
2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
2.2 Der Käufer gibt mit dem Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ eine verbindliche Bestellung ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande mit E-Mail-Eingang der Bestellbestätigung durch den Verkäufer.
3. Registrierung
3.1 Neukunden registrieren sich über den externen Dienstleister Duna.io und müssen Unternehmensdaten sowie den Gewerbeschein zur Prüfung vorlegen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der Daten zu prüfen.
4. Nutzungs- und Vertriebsbeschränkung
4.1 Die Produkte sind nur für den Einsatz in handelsüblichen Mengen bei privaten oder kleingewerblichen Photovoltaikanlagen vorgesehen.
4.2 Weitervertrieb oder Nutzung in industriellen Anlagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
5. Preise
5.1 Die Preise gelten ab Lager zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und entsprechen dem am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preis.
5.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive eventuell anfallender Zölle, Einfuhrumsatzsteuern und sonstiger lokaler Abgaben oder Gebühren des Ziellandes. Diese sind vollumfänglich vom Käufer zu tragen. Bei Lieferungen innerhalb der EU ist der Käufer zur Angabe seiner gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verpflichtet, um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung zu ermöglichen (Reverse-Charge-Verfahren).
C. Zahlungsbedingungen
6. Fälligkeit und Zahlungsmethoden
6.1 Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig.
6.2 Der Verkäufer bietet mindestens zwei zumutbare Zahlungsmethoden an (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Vorkasse).
6.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
7. Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsunsicherheit
7.1 Bei begründeter Zahlungsunsicherheit kann der Verkäufer Lieferung verweigern oder Sicherheitsleistungen verlangen. Wird diese nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).
D. Lieferung & Verzug (gilt für Produkte)
8. Lieferbedingungen
8.1 Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Adresse durch ein vom Verkäufer beauftragtes Transportunternehmen. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Käufer oder einen bevollmächtigten Dritten über.
8.2 Teillieferungen sind zulässig und werden angekündigt. Verzug von mehr als 8 Wochen bei Teillieferungen berechtigt den Käufer zum Rücktritt.
8.3 Der Käufer hat den Anlieferort verkehrssicher bereitzustellen und die Annahme zu gewährleisten. Bei Abwesenheit und ohne Abstellgenehmigung kann die Ware abgestellt werden; ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über.
8.4 Ein Lieferavis ist eine freiwillige Serviceleistung, aber die Annahme der Ware bleibt verpflichtend.
8.5 Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist der Käufer allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die bestellten Produkte den nationalen Vorschriften seines Landes entsprechen und importiert werden dürfen. Er trägt die Kosten für eventuell notwendige Genehmigungen oder Zertifizierungen im Zielland.
9. Lieferkosten und Incoterms
9.1 Für Lieferungen innerhalb Deutschlands gilt DDP (Delivered Duty Paid) gemäß Incoterms 2020. Für alle Lieferungen außerhalb Deutschlands gilt DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020. Bei DAP organisiert und bezahlt der Verkäufer den Transport bis zum benannten Ort des Käufers; der Käufer ist jedoch für die gesamte Einfuhrabwicklung, die Zahlung aller Zölle, Steuern und sonstiger Einfuhrgebühren verantwortlich.
9.2 Abweichungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
9.3 Liefergebühren richten sich nach Versandart, Verpackung, Bestellwert und Lieferort. Die Regelung zur versandkostenfreien Lieferung ab 4.000 EUR netto gilt ausschließlich für nationale Standardlieferungen innerhalb Deutschlands. Kosten für internationale Lieferungen werden gesondert im Angebot oder während des Bestellvorgangs ausgewiesen.
10. Lieferverzug
10.1 Bei Lieferverzug hat der Käufer den Verkäufer schriftlich abzumahnen und eine angemessene Nachfrist zu setzen.
10.2 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verkäufer den Verzug nicht zu vertreten hat.
11. Annahmeverzug
11.1 Gerät der Käufer in Annahmeverzug, kann der Verkäufer eine pauschale Entschädigung von 0,5 % des Netto-Kaufpreises pro Tag (max. 5 %) verlangen.
11.2 Bei endgültiger Nichtabnahme beträgt die Entschädigung 10 % des Netto-Kaufpreises.
11.3 Der Verkäufer kann auch einen höheren Schaden geltend machen, der Käufer muss geringere Schäden nachweisen.
12. Höhere Gewalt
12.1 Ereignisse außerhalb der Kontrolle, die die Vertragserfüllung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, gelten als höhere Gewalt.
12.2 Lieferkettenspezifische Ereignisse wie Produktionsausfälle, Rückrufe, Transportengpässe oder regulatorische Änderungen gelten ebenfalls als höhere Gewalt.
E. Mängelhaftung (Gewährleistung) und Garantie (gilt für Produkte)
13. Prüfung der Ware und Mängelanzeige
13.1 Der Käufer muss die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich mit Bildnachweis zu melden. Transportschäden müssen zusätzlich auf dem Lieferschein vermerkt werden.
13.2 Verdeckte Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
13.3 Unterlässt der Käufer die fristgerechte Mängelanzeige, sind Ansprüche ausgeschlossen (§§ 377, 381 HGB).
14. Nacherfüllung und Verjährung
14.1 Der Verkäufer kann nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
14.2 Die Verjährung für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Ablieferung, außer bei arglistigem Verschweigen oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.
15. Herstellergarantien
15.1 Der Verkäufer ist nicht Hersteller. Etwaige Herstelleransprüche werden an den Käufer abgetreten, welcher dies annimmt.
15.2 Die Inanspruchnahme der Herstellergarantie beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer.
F. Eigentumsvorbehalt (gilt für Produkte)
16. Umfang und Sicherungsrechte
16.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
16.2 Dies gilt auch für verarbeitete oder verbundene Erzeugnisse.
16.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware ohne schriftliche Zustimmung nicht veräußern, verpfänden oder Dritten überlassen. 16.4 Bei Pfändungen oder Beeinträchtigungen durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren.
G. Besondere Bedingungen für Dienstleistungen und digitale Inhalte
17. Regelungen für Planungsdienstleistungen
17.1 Vertragsgegenstand ist die Erbringung von Planungsleistungen für Photovoltaikanlagen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Eine Prüfung der baulichen Gegebenheiten oder der Statik vor Ort ist nicht Teil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
17.2 Die Planungsleistung beruht auf den vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Eine Haftung des Verkäufers für Fehler oder Fehlplanungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.
17.3 Nach Übermittlung des ersten Planungsentwurfs ist eine einmalige, kostenfreie Anpassungsrunde (Revisionsschleife) im Preis inbegriffen. Jede weitere Anpassung ist kostenpflichtig und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
17.4 Die Leistung des Verkäufers gilt als erbracht mit der Übermittlung der finalen Planungsunterlagen an den Käufer.
17.5 Die Planungsleistung gilt als vom Käufer abgenommen, wenn er nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung der Unterlagen schriftlich und unter Angabe von Gründen widerspricht (fiktive Abnahme).
17.6 Der Käufer erwirbt ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Planungsunterlagen ausschließlich für das im Vertrag spezifizierte Bauvorhaben zu nutzen.
18. Regelungen für die Vermittlung von Leads
18.1 Vertragsgegenstand ist die Übermittlung von Datensätzen qualifizierter Interessenten (Leads) für Photovoltaikanlagen.
18.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die übermittelten Leads folgende objektiv messbare Kriterien erfüllen: a) die Kerndaten (Name, Telefonnummer, E-Mail) sind formal korrekt erfasst, b) für die Kontaktaufnahme durch den Käufer liegt ein Einverständnis nach DSGVO vor und c) der Lead wird, sofern nicht anders vereinbart, exklusiv an den Käufer übermittelt.
18.3 Eine darüberhinausgehende Gewährleistung, insbesondere für die Erreichbarkeit des Interessenten, dessen Bonität oder dessen tatsächlichen Kaufwillen, wird ausgeschlossen.
18.4 Der Käufer ist verpflichtet, die übermittelten Leads unverzüglich zu prüfen. Reklamationen bezüglich nachweislich falscher Kerndaten (Nichterfüllung der Kriterien nach 18.2 a) müssen innerhalb von drei (3) Werktagen nach Übermittlung schriftlich beim Verkäufer geltend gemacht werden. Bei berechtigter Reklamation leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz durch einen neuen Lead oder erteilt eine Gutschrift.
18.5 Die Leistung des Verkäufers gilt als erbracht mit der vollständigen Übermittlung des Datensatzes an den Käufer.
18.6 Der Verkäufer garantiert nicht, dass aus einem übermittelten Lead ein erfolgreicher Vertragsabschluss zwischen dem Käufer und dem Interessenten resultiert. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Leads obliegt allein dem Käufer.
H. Haftung
19. Umfang der Haftung und Haftungsbeschränkungen
19.1 Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme von Garantien und wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
19.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
19.3 Für sonstige Schäden ist die Haftung ausgeschlossen.
I. Abschließende Regelungen
20. Aufrechnung und Zurückbehaltung
20.1 Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
20.2 Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, sofern sie nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
21.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers.
22. Schriftform
22.1 Vertragliche Erklärungen sind schriftlich oder per Textform (Brief, E-Mail, Fax) abzugeben.
22.2 Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.
23. Salvatorische Klausel
23.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.